Workshop für die neue Ortsmitte in Litzendorf  @ Ronald Rinklef
© Ronald Rinklef

Bürgerbeteiligung

Für einen erfolgreichen Stadtentwicklungsprozess ist die Mitnahme der Bürgerinnen und Bürger ein unverzichtbarer Baustein. Die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung an den Planungen und Entwicklungen bildet die Grundlage für Akzeptanz und Identifikation in der Bevölkerung.

Die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen ist in besonderen Städtebaurecht (§137 BauGB) festgelegt und seit über vierzig Jahren ein wichtiger Bestandteil der Städtebauförderung. Heute ist die Bürgerbeteiligung Fördervoraussetzung für alle Städtebauförderungsprogramme. Es stehen verschiedene Instrumente und Verfahren zur Verfügung.

Sanierungen im Quartier bieten die Möglichkeit, mit allen Bewohnern in Kontakt zu kommen. Ziel ist es, sie von Betroffenen zu Beteiligten zu machen. In sozial benachteiligten Quartieren kann es vorkommen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger nicht mehr mit dem Stadtteil identifizieren und sich nicht für die Gemeinschaft engagieren. Im Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" ist ein zentrales Anliegen der Entwicklung, ein eigenständiges Leben im Gebiet wieder aufzubauen, den sozialen Verbund wieder herzustellen und das Zusammenleben zu fördern. Erst durch persönliche Erfahrungen und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger entsteht gesellschaftlicher Zusammenhalt