Öffentlicher Verkehr auf der Schiene

Der Schienenpersonennahverkehr liegt in der Verantwortung des Freistaats Bayern. Darüber hinaus setzt sich das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aber auch in Bereichen für Verbesserungen ein, die im Verantwortungsbereich des Bundes liegen, vor allem im Schienenpersonenfernverkehr, im Schienengüterverkehr samt Stationen. Teilweise finanziert das Ministerium deshalb Maßnahmen auf freiwilliger Basis mit, die eigentlich Sache des Bundes sind.

Schienenpersonennahverkehr

Öffentlicher Verkehr auf der Schiene
© Münchner Verkehrsverbund (MVV)

Der Freistaat Bayern ist als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr seit der Regionalisierung 1996 für die Bestellung aller Regionalzüge und S-Bahnen verantwortlich. Seitdem hat die Bayerische Staatsregierung die angebotenen Zugleistungen um etwa die Hälfte ausgeweitet. Ein bedeutender Schritt war die Einführung des landesweiten Bayern-Takts. Die Nahverkehrszüge fahren fast überall im Freistaat mindestens einmal pro Stunde und sind in den Knotenbahnhöfen aufeinander abgestimmt. Diese attraktive Alternative zum Individualverkehr nutzen immer mehr Menschen in Bayern. Die Fahrgastzahlen in den Regionalzügen und der S-Bahn Nürnberg sind seit der Regionalisierung 1996 um 74 Prozent gestiegen. Für die Planung, Finanzierung und Kontrolle des Schienenpersonennahverkehrs ist die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) im Auftrag des Freistaats zuständig.

Schienenpersonenfernverkehr

Gemäß den grundgesetzlichen Regelungen ist der Bund für das Angebot im Schienenpersonenfernverkehr verantwortlich. Der Freistaat Bayern hat keine rechtliche Handhabe, um in das Fernverkehrsangebot einzugreifen. Gleichwohl setzt sich der Freistaat beim Bund und der Deutschen Bahn AG für ein möglichst umfassendes Angebot an Fernverkehrszügen ein.

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