Ladestecker eines E-Autos
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Elektromobilität

Elektromobilität ist ein wichtiges Element auf dem Weg zu nachhaltiger Mobilität. Sie hat für die Bayerische Staatsregierung einen hohen Stellenwert. Deutschland und insbesondere Bayern soll Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität werden. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bringt sich im Rahmen seiner Zuständigkeit in die Aktivitäten zum Ausbau der Elektromobilität ein.

Die Bayerische Staatsregierung hat im November 2008 die 'Zukunftsoffensive Elektromobilität' beschlossen. Bayern verfolgt eine Fünf-Punkte-Strategie beim Ausbau der Elektromobilität:

  • Ausbau der bayerischen Forschungslandschaft
  • Umsetzung von Modellprojekten
  • Umsetzung von Leuchtturmprojekten
  • Schwerpunktsetzung in der Cluster-Offensive
  • Förderung einer schnellen Markteinführung der Elektromobilität.

Der Markthochlauf erfordert konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Elektromobilität. Hierzu ist es auch notwendig, den Einsatzbereich der Elektrofahrzeuge und deren Nutzbarkeit zu unterstützen.

Die Umweltprämie war ein klares Signal zur Förderung der Elektromobilität.

Im Dezember 2023 hat der Bund allerdings angekündigt, dass diese Förderung für elektrische Fahrzeuge gestrichen wird.

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Die Nationale Organisation Wasserstoff (NOW) wurde als Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur zur Steuerung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur beauftragt (https://www.now-gmbh.de/de/aktuelles/presse/nationale-leitstelle-ladeinfrastruktur-bei-now-gmbh). Kernaufgaben sind die Bedarfsberechnung, Planung und koordinierter Aufbau eines deutschlandweiten Schnellladenetzes, Koordinierung der Bundes- und Landesaktivitäten und Unterstützung der Kommunen bei der Planung und Umsetzung des Ladeinfrastrukturaufbaus.

Auch die Bayerische Staatsregierung unterstützt den bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur. Nähere Informationen dazu hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter https://www.stmwi.bayern.de/energie/energiewende/elektromobilitaet/ veröffentlicht.

Staatliche Behörden sollen ebenfalls sukzessive mit einer Ladeinfrastruktur ausgerüstet werden. Die „Technischen Empfehlungen für den Bau von Elektrotankstellen bei staatlichen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen“ legen dabei die notwendige Anzahl und den Lademodus der Ladepunkte fest. Gemäß Haushaltsgesetz  dürfen Angehörige des öffentlichen Dienstes ihre privaten Elektrofahrzeuge an Ladevorrichtungen ihrer unmittelbaren Beschäftigungsdienststelle ohne Kostenerstattung bis auf Weiteres elektrisch aufladen. Die Behördenleitung kann Dritten im Rahmen des Besucherverkehrs eine entsprechende kostenfreie Stromentnahme gestatten.

Eine Übersicht zu den öffentlichen Ladestationen in Bayern bietet der Ladeatlas Bayern.

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Mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“ vom 7. November 2016 wurden folgende steuerliche Anreize geschaffen:

  • Die Steuerbefreiung von der KFZ-Steuer für reine Elektrofahrzeuge wurde auf zehn Jahre verlängert.
  • Im Einkommensteuergesetz sind vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs steuerbefreit. Dies gilt auch für Elektrofahrräder.

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Ziel der Staatsregierung ist es, im staatlichen Fuhrpark den Anteil der Elektroautos bei Neuzulassungen von geeigneten Fahrzeugen auf 20 Prozent zu erhöhen. So nutzen auch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie die Bayerische Polizei Elektrofahrzeuge.

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Der Freistaat hat sich zum Ziel gesetzt, die Busflotten im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis spätestens 2040 auf klimafreundliche Antriebe umzustellen. Deshalb werden seit 2022 im Rahmen der bayerischen Busförderung die Verkehrsunternehmen gezielt bei der Anschaffung klimafreundlicher Linienbusse unterstützt. Nähere Informationen zur Förderung finden Sie hier.

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Am weitesten fortgeschritten ist die Elektromobilität im Schienenverkehr. Dennoch ist der Elektrifizierungsgrad im bayerischen Schienennetz nicht ausreichend: Mit rund 52 % liegt der Anteil deutlich unter dem bundesweiten Schnitt von rund 58 % oder dem Wert für das benachbarte Österreich von knapp 70 %. Ein Ziel der bayerischen Verkehrspolitik ist es, den Elektrifizierungsgrad der Schienenstrecken in Bayern zu erhöhen. So waren die Projektanmeldungen des Freistaats für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2030 unter anderem von dem Ziel getragen, Elektrifizierungslücken in Bayern zu schließen.

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Der Markt für E-Bikes für hat sich sehr dynamisch entwickelt. (Fahrrad-)Elektromobilität ist auch ein Handlungsfeld des Radverkehrsplans Bayern 2025. Ziel ist es, dass die Fahrradinfrastruktur von den jeweiligen Baulastträgern konsequent nach den derzeit gültigen Richtlinien ausgebaut wird, damit sie auch dem durch die Pedelecnutzung höheren Geschwindigkeitsniveau gerecht werden kann

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Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) wurde in der zweiten Jahreshälfte 2015 eingeführt. Zur Umsetzung wurde durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ein Einführungserlass zur Erläuterung der möglichen Bevorrechtigungen an die Straßenverkehrsbehörden verschickt (Parkplätze für E-Fz, Reduzierung von Parkgebühren, Nutzung von für besondere Zwecke bestimmte Straßen und Wege, Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtsverboten). Die Kommunen setzen das Elektromobilitätsgesetz um.

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