Bau- und Betriebsvorschriften für Straßenfahrzeuge

Wesentliche Ziele der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind Verkehrssicherheit und Umweltschutz. Nicht zuletzt dank der hohen technischen Anforderungen der StVZO ist die Zahl der Straßenverkehrstoten in Deutschland trotz Verkehrszunahme stark rückläufig. 

Grundsätzlich gilt: Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass

  • ihr Betrieb niemanden schädigt oder mehr als vermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, und
  • die Insassen bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind.

Fahrzeuge sollen außerdem straßenschonend gebaut sein. Ferner müssen Fahrzeugteile, die für die Verkehrs- und Betriebssicherheit wichtig sind und besonders leicht abgenutzt oder beschädigt werden können, leicht geprüft und ausgewechselt werden können. Dies sind beispielsweise Reifen oder Lampen.

Im Zuge der Harmonisierung von Rechtsvorschriften wird auch in der StVZO immer häufiger auf EU-Richtlinien oder Verordnungen verwiesen.

Die StVZO enthält zum Teil detaillierte Festlegungen, welche Anforderungen oder welche Betriebsvorschriften für konkrete Bauteile gelten. Ausnahmen von Bauvorschriften (zum Beispiel Länge) oder Betriebsvorschriften (Masse) sind aus triftigen Gründen möglich. Dabei müssen Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmen so weit wie möglich ausgeschlossen werden.

Moderne Kraftfahrzeuge sind mittlerweile technisch komplex aufgebaut und in sehr vielen Varianten verfügbar. Dies hat dazu geführt, dass eine historisch gewachsene technische Vorschrift wie die StVZO eine Vielzahl einzelner Regelungen enthält. Damit soll trotz der vom Verbraucher gewünschten Vielfalt sichergestellt werden, dass Fahrzeuge dennoch nach einheitlichen Regeln gebaut und betrieben werden.

Die Bau- und Betriebsvorschriften sind jedoch nur ein Gesichtspunkt des Systems. Nur im Zusammenhang mit der wiederkehrenden Prüfung („TÜV“) kann für den Verbraucher ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet werden.