Bayern-Darlehen und weitere Maßnahmen zur Stärkung des Wohnungsbaus in Bayern beschlossen

München, 28. März 2023. Mit dem Wohnbau-Booster Bayern hat die Bayerische Staatsregierung Anfang des Jahres ein umfassendes Programm beschlossen, um den Wohnungsbau in Bayern weiter anzukurbeln. Heute hat der Ministerrat weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dabei nimmt der Freistaat insbesondere die Schaffung von Eigentum als wesentlicher Baustein der Vermögensbildung und Grundpfeiler einer soliden Altersvorsorge in den Fokus.

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Bayern-Darlehen für mehr Wohneigentum

Zentrales Element ist das neue „Bayern-Darlehen“ bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo), um Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen beim Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen: In einem ersten Schritt sollen die Zinsen im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm weiter reduziert und damit Familien im Rahmen der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung beim Bau oder Kauf eines Eigenheims noch besser unterstützt werden.

Ein zweiter Schritt umfasst eigenkapitalersetzende Maßnahmen. Das Bürgschaftsprogramm zur Förderung des Wohnungswesens soll intensiv beworben werden. Damit gewährt der Freistaat Darlehensnehmern unabhängig von ihrem Einkommen Staatsbürgschaften für Nachrangdarlehen zur Schaffung von Wohnraum sowie für den Erwerb bestehenden Wohnraums zur Selbstnutzung.

Bundesratsinitiative für Neuauflage der Eigenheimzulage und des Baukindergeldes

Kontraproduktiv für die Schaffung und den Erhalt von günstigem Wohnraum ist die Schaffung immer neuer, unverhältnismäßiger Auflagen. Daher kritisiert die Staatsregierung mit dem Entwurf einer Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und dem Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes aktuelle Vorhaben der Europäischen Union und des Bundes, die zu einer weiteren Verschärfung der Lage auf dem Wohnungsmarkt führen würden.

Der Freistaat fordert EU und Bund auf, die Rahmenbedingungen für die Bau- und Wohnungswirtschaft so zu gestalten, dass Bauen und Wohnen bezahlbar bleiben und die Belastbarkeit von Wirtschaft und privaten Haushalten nicht aus dem Blick verloren wird. Aus Sicht des Freistaats wären stattdessen neue Fördermöglichkeiten für die Bildung von Wohneigentum wichtig. Bayern wird deshalb eine Bundesratsinitiative einbringen, um mit der Eigenheimzulage und dem Baukindergeld zwei bewährte Instrumente zur Schaffung von Wohneigentum neu aufzulegen.