
Förderung von Mietwohnungen
Wer wird gefördert?
Der Freistaat Bayern fördert private und öffentliche Bauherren, Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften mit zinsgünstigen Baudarlehen und ergänzenden Zuschüssen die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich nach der Dringlichkeit des örtlichen Wohnungsbedarfs.
Was wird gefördert?
Unterstützt wird der Bau oder Umbau von bedarfsgerechten und bezahlbaren Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte, mit geringen und mittleren Einkommen.
Voraussetzungen für eine Förderung:
- Sozialbindung der geförderten Wohnungen über 25, 40 oder 55 Jahre
- angemessene Wohnfläche (Wfl.) in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße
- umfassende Barrierefreiheit nach DIN 18040
- vorausschauende Planung der Wohngebäude
- nachgewiesene Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- Einsatz von mindestens 15 Prozent Eigenkapital
Die Wohnungen werden durch den Vermieter an Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Möchten Wohninteressenten eine geförderte Wohnung mieten, müssen sie einen Wohnberechtigungsschein vorlegen. Dieser wird von Landratsämtern und kreisfreien Städten ausgestellt und berücksichtigt das Einkommen der Haushalte. Alle wichtigen Informationen zum Wohnberechtigungsschein, wie und wo Sie diesen beantragen können, erfahren Sie im BayernPortal.
Wie wird gefördert?
- Zuschuss
- 600 Euro je m² Wohnfläche als Basiszuschuss
- und zusätzlich
- bis zu 200 Euro je m² Wohnfläche für Nachhaltigkeit
- bis zu 150 Euro je m² Wohnfläche für Erweiterungen
- bis zu 100 Euro je m² Wohnfläche für Projekte im Ortskern
- Darlehen in der Aufwendungsorientierte Förderung (AOF)
- bis zu 2.500 Euro je m² Wohnfläche
- Darlehen in der Einkommensorientierte Förderung (EOF)
- bis zu 1.800 Euro je m² Wohnfläche als objektabhängiges Darlehen
- in etwa 1.500 Euro je m² Wohnfläche als belegungsabhängig Darlehen
- Mietzuschuss bei Einkommensorientierter Förderung (EOF)
- monatlicher Zuschuss für Mieterinnen und Mieter
- abhängig vom Haushaltseinkommen
Die Förderung besteht aus Zuschussbausteinen, die durch Darlehensbausteine in den Varianten AOF oder EOF ergänzt werden.
So geht’s weiter
Wenn Sie ein Vorhaben mit Förderung realisieren wollen, wenden Sie sich zur Beratung und Antragstellung bitte an die für Sie zuständigen Ansprechpartner bei der Bewilligungsstelle (siehe Infobox - Ansprechpartner).

