Grafik Modernisierungen
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Förderung von Modernisierungen

Wer wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert private und öffentliche Bauherren bei der Modernisierung und Erneuerung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in besonderen Wohnformen nach dem Bundesteilhabegesetz. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle energetischen und den Wohnwert verbessernden Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern und Pflegeeinrichtungen. Beispielsweise können eine dickere Dämmung, neue Fenster oder neue Balkone und die damit verbundenen Folgemaßnahmen gefördert werden.

Wie wird gefördert?

Wir fördern im Rahmen einer Projektförderung die Modernisierungs- und Instandsetzungskosten, bezogen auf die Wohnfläche (Wfl.) von Mietwohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.

  • Zuschuss
    • bis zu 300 Euro/m² Wfl. „Basiszuschuss“ und zusätzlich
    • bis zu 200 Euro/m² Wfl. für Nachhaltigkeit
  • Zinsverbilligtes Darlehen
    • bis zu 100 Prozent für die weiteren förderfähigen Kosten
  • Die Förderung kann unter anderem kombiniert werden mit
    • Bayerisches Holzbauförderprogramm (BayFHolz)
    • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

So geht’s weiter?

Wenn Sie ein Vorhaben mit Förderung realisieren wollen, wenden Sie sich zur Beratung und Antragstellung bitte an die für Sie zuständige Ansprechpartner bei der Bewilligungsstelle (siehe Infobox - Ansprechpartner).

Maßnahmen, die den Umfang einer Modernisierung überschreiten, können unter bestimmten Voraussetzungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm gefördert werden.

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Unter diesem Link erfahren Sie mehr zu den einzelnen Programmen, der Antragsstellung und weiteren Fördermöglichkeiten.