Sitzung des Bundesrates am 20. Oktober 2023: Höchstzulässige Abmessungen und Gewichte für Lkw, mautrechtliche Vorschriften im Lkw-Verkehr sowie Regeln für Solaranlagen in Schrebergärten

Am 20. Oktober 2023 befasst sich der Bundesrat mit einem Vorschlag für eine EU-Richtlinie, in der es um die höchstzulässigen Abmessungen und Gewichte von Lkw geht. Die bisherigen Grenzwerte für die zulässigen Gewichte und Abmessungen von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen sollen zur Verbesserung deren Wettbewerbsfähigkeit angehoben werden. Zudem soll ein Instrumentarium zur Förderung von Fahrzeugweiterentwicklungen geschaffen werden. Die Einhaltung nationaler Genehmigungen und Straßenzugangsbeschränkungen werden über moderne Informations- und Kommunikationstechnologien sichergestellt.

Ansicht des Gebäudes des Bundesrates. Text im Bild: Bundesrat aktuell
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Der Bundesrat entscheidet auch über die Änderung mautrechtlicher Vorschriften im Lkw-Verkehr. Künftig soll der Lkw-Mautsatz neben den Teilsätzen für Infrastrukturkosten und externe Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung auch einen Teilsatz für Kosten für verkehrsbedingte Kohlenstoffdioxid-Emissionen beinhalten. Emissionsfreie Fahrzeuge werden bis Ende 2025 von der Mautpflicht befreit. Außerdem sollen die Mauteinnahmen nur noch teilweise für die Bundesfernstraßen-Infrastruktur verwendet werden. Die Mittel sollen nun dem Bereich Mobilität insgesamt und damit auch für Maßnahmen aus dem Bereich Bundesschienenwege zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus steht auf Initiative Bayerns eine Änderung des Bundeskleingartengesetzes auf der Tagesordnung: Die Bundesratsinitiative zielt darauf ab, eine eindeutige bundesgesetzliche Regelung zu schaffen, um einen rechtssicheren Betrieb von kleinen Solaranlagen in Kleingärten zu ermöglichen. Bislang wird der Anschluss einer Gartenlaube an Anlagen zur Versorgung mit Wasser, Gas, Wärme und Elektrizität – auch in Form von Solaranlagen – teilweise als unzulässig erachtet. Die Änderung dient der Schaffung von Rechtsklarheit, dass es sich bei der Aufstellung kleiner Solaranlagen immer noch um Gartenlauben und keine Wochenendhäuser handelt.

Hier finden Sie die weiteren Tagesordnungspunkte der Bundesratssitzung und die Beschlüsse dazu.