Straßenbauförderung: 1,1 Millionen Euro für Landkreis Bad Kissingen

München, 05.05.2023

Finanzielle Unterstützung für Ausbau der Kreisstraße KG 18 zwischen Hassenbach und Schlimpfhof im Markt Oberthulba

  • Ausbau auf über 700 Metern
  • Neuer straßenbegleitender Geh- und Radweg
  • Verkehrsminister Bernreiter: „Wichtiger Beitrag für mehr Verkehrssicherheit“

 

Der Landkreis Bad Kissingen investiert in die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und erhält hierfür Unterstützung vom Freistaat Bayern. Für den Ausbau der Kreisstraße KG 18 zwischen den Ortsteilen Hassenbach und Schlimpfhof im Markt Oberthulba hat Verkehrsminister Christian Bernreiter jetzt eine Förderung des Freistaats Bayern zugesagt: „Mit dem Ausbau der Kreisstraße verbessert der Landkreis Bad Kissingen an dieser Stelle entscheidend die Verkehrsverhältnisse. Besonders freut mich, dass sich durch den neuen Geh- und Radweg die Verkehrssicherheit insbesondere von Fußgängern und Radfahrern verbessern wird. Dies unterstützen wir gerne und nehmen dafür über 1,1 Millionen Euro in die Hand.“

Der derzeitige Ausbauzustand der Kreisstraße KG 18 zwischen Hassenbach und Schlimpfhof entspricht nicht mehr den Anforderungen der aktuellen und zukünftigen Verkehrsverhältnisse. Der Landkreis Bad Kissingen hat sich daher entschlossen, die Straße auf einer Länge von etwa 720 Metern zwischen den beiden Ortsteilen auszubauen und die bestehende Rechtskurve in Fahrtrichtung Hassenbach zu entschärfen. Gleichzeitig wird ein neuer, straßenbegleitender Geh- und Radweg errichtet, der an beiden Enden mit dem bestehenden Geh- und Radwegenetz verbunden wird. Die durch die Baumaßnahme verbesserte räumliche Linienführung der Straße und die künftige Trennung des Fußgänger- und Radfahrverkehrs vom motorisierten Verkehr wird die Verkehrssicherheit in diesem Bereich entscheidend verbessern. Die Gesamtkosten für den Ausbau liegen bei knapp zwei Millionen Euro. Hierbei unterstützt der Freistaat Bayern den Landkreis mit 1,125 Millionen Euro Fördermitteln nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG).

Insgesamt erhalten Landkreise, Städte und Gemeinden in Bayern vom Freistaat jährlich rund 250 Millionen Euro für Projekte zur Verbesserung ihrer Straßennetze. Dazu gehören neben der Verstärkung von Fahrbahnen und Brücken beispielsweise auch der Radwegebau, der verkehrssichere Umbau von Kreuzungen oder der Bau von Busspuren.