Verbesserter Online-Wohngeldantrag

München, 02.02.2024

Wohngeld: Neuer Online-Antrag gestartet

  • Wohngeld online beantragen in fast ganz Bayern möglich
  • Erweiterung erleichtert komplexe Antragstellung
  • Bauminister Bernreiter: „Digitale Verwaltung kommt Bürgerinnen und Bürgern zu Gute“


In nahezu allen bayerischen Wohngeldbehörden können Bürgerinnen und Bürger nun online Wohngeld beantragen und Unterlagen zu einem bereits gestellten Wohngeldantrag nachreichen. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: „Die Beantragung von Wohngeld ist aufgrund der bundesrechtlichen Vorschriften sehr komplex. Mit unserem neuen, erweiterten Online-Wohngeldantrag erleichtern wir die Antragstellung. Das intelligente Formular führt die Bürgerinnen und Bürger durch den Antrag. Sie müssen nur die Fragen beantworten, die ihre konkrete Lebenssituation betreffen. Leider hat der Bund das Wohngeldrecht sehr kompliziert angelegt. Wir in Bayern tun aber unser Bestes, um den Antrag so bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten.“

Viele Mieterinnen und Mieter in Bayern können schon seit Längerem bei ihren Wohngeldbehörden Wohngeld als Mietzuschuss online beantragen. Den Antrag hat das bayerische Bauministerium nun weiterentwickelt. Mit dem neuen Online-Antrag ist auch die Beantragung von Wohngeld als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnraum oder das digitale Nachreichen von Unterlagen möglich. Die Bürgerinnen und Bürger werden in dem dynamischen Online-Formular entsprechend geführt. Es sind nur die Fragen sichtbar und zu beantworten, die ihr Anliegen betreffen und den persönlichen Verhältnissen entsprechen. Darüber hinaus erleichtern auf spezielle Gruppen, wie Personen in Alters- oder Pflegeheimen, zugeschnittene Fragen die Antragstellung.

Mittlerweile bieten 93 der 96 Wohngeldbehörden ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Online-Wohngeldantrag an, 91 davon sogar schon den neuen, erweiterten Online-Wohngeldantrag. Die noch fehlenden Wohngeldbehörden arbeiten an der Bereitstellung.

Mit Blick auf die komplizierten bundesrechtlichen Regelungen des Wohngeldrechts weist Bayerns Bauminister Christian Bernreiter darauf hin: „Auch wenn die Digitalisierung im Wohngeld in Bayern gut voranschreitet, ist es dringend erforderlich, dass der Bund das Wohngeldrecht vereinfacht. Selbst mit digitalen Verfahren sind die Regelungen viel zu komplex für eine einfache Antragstellung und eine zügige Auszahlung durch die Wohngeldbehörden.“

Wohngeldbehörde ist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, in deren Gebiet der Wohnraum liegt, für den Wohngeld beantragt wird. Die Wohngeldbehörden, die den Online Wohngeldantrag anbieten, sind im BayernPortal unter folgendem Link zu finden: Wohngeld online beantragen - BayernPortal.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und entlastet die Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten. Die bayerischen Wohngeldausgaben tragen Bayern und der Bund je zur Hälfte. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wurden zum 1. Januar 2023 die Leistungen deutlich verbessert und der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet. Nach der letzten statistischen Erhebung bezogen Ende 2022 in Bayern 57.055 Haushalte Wohngeld. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldbetrag betrug 194 Euro je Haushalt. Es wird erwartet, dass die Zahlen für 2023 nach der Reform durch die Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 deutlich höher liegen. Verlässliche Zahlen liegen frühestens ab Sommer 2024 nach Auswertung der von den Wohngeldbehörden bereitgestellten Angaben zur Wohngeldstatistik 2023 durch das Bayerische Landesamt für Statistik vor.